Wissenswertes

Armut in Deutschland

Die Angaben, wie viele Menschen in Deutschland arm sind, schwanken je nach Definition. Laut dem Armutsbericht der Bundesregierung von 2008 sind 13 Prozent der Bevölkerung und damit jeder Achte von Armut bedroht. Das Berliner Kinder- und Jugendhilfswerk „Arche“ spricht von mehr als 2,5 Millionen Minderjährigen die unterhalb der Armutsgrenze leben. Laut statistischem Bundesamt liegt das Armutsrisiko von Familien mit drei und mehr Kindern bei 13 Prozent. Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern haben ein Armutsrisiko von 42 Prozent, das durchschnittliche Armutsrisiko in Deutschland liegt bei 12,7 Prozent. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, also weniger als 781 Euro netto. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 13 Jahren liegt die Armutsgefährdungsgrenze bei 1.798 Euro. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im September 2009 eine Studie über Kinderarmut im EU-Vergleich veröffentlicht. Demnach lebt in Deutschland jedes sechste Kind in relativer Armut. Also mit weniger als 50 Prozent des Durchschnittseinkommens. Im OECD-Durchschnitt ist es nur jedes achte Kind.
(Quelle: Main Echo 2009)

Armut bezeichnet primär den Mangel an lebenswichtigen Gütern (beispielsweise Essen, Obdach, Kleidung). Armut ist ein soziales Phänomen: Dabei wird „Armut“ als Zustand gravierender sozialer Benachteiligung mit der Folge einer „Mangelversorgung mit materiellen Gütern und Dienstleistungen“ verstanden. Außerdem ist eine Teilnahme am öffentlichen, kulturellen Leben stark eingeschränkt.

Sowohl absolute als auch relative Armutsgrenzen sind nicht ohne normative Vorgaben zu bestimmen. Weder die Wahl eines bestimmten Prozentsatzes vom Durchschnittseinkommen zur Bestimmung relativer Armut noch die Bestimmung eines Warenkorbes sind wertfrei begründbar. Darum wird über sie in politischen Prozessen entschieden.

Die aktuell pauschalierten monatlichen Regelsätze beim Arbeitslosengeld II / Sozialgeld betragen für einen Alleinstehenden 359,- €, für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215,- €. Für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251,- € und für Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 287,- €. Partner ab Beginn des 19. Lebensjahres erhalten 323,- €. Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft in „angemessener Höhe“ (unterschiedliche Höchstgrenzen in Stadt und Landkreis). Von den Regelsätzen müssen bestritten werden: Ernährung, Bekleidung und Schuhe, Haushaltsenergie (Strom), Instandhaltung Wohnung und Reparaturen, Möbel, Einrichtung, Geräte und Ausrüstung für den Haushalt (z.B. Rücklagen für Waschmaschine, Kühlschrank etc.), Kosten für Gesundheitspflege, Verkehr, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildungswesen, Körperpflege.

Der Tagessatz für einen durchreisenden Wohnungslosen beträgt derzeit in Aschaffenburg 11,97 €.
(Stand 18.01.2010)

Armut …

bezeichnet im materiellen Sinn (als Gegenbegriff zu Reichtum) primär die mangelnde Befriedigung der Grundbedürfnisse (vor allem nach Nahrung, Wasser, Kleidung, Wohnraum, Gesundheit). Der Mangel an Geld ist hingegen nicht zwangsläufig mit Armut gleichzusetzen, sofern Subsistenzstrategien vorhanden sind, mit denen die Bedürfnisse anderweitig gedeckt werden können. Stärker auf den Mangel an finanziellen Mitteln bezogen ist der bisweilen verwendete Begriff der Mittellosigkeit.

Im weiteren und übertragenen Sinn bezeichnet Armut jeglichen Mangel. Der konkrete Inhalt des Begriffes variiert dabei je nach historischem, kulturellem oder soziologischem Kontext und basiert teilweise auf subjektiven und zum Teil emotionalen oder kulturell geprägten Wertevorstellungen.

In den modernen Industriestaaten wird Armut häufig ausschließlich quantitativ auf Wohlstand und Lebensstandard bezogen, obwohl sie sich tatsächlich nicht auf das Fehlen materieller Güter reduzieren lässt. Das Verständnis von Armut unterscheidet sich in verschiedenen Gesellschaften. So bezeichnen sich beispielsweise Angehörige indigener Gemeinschaften erst dann als arm, wenn sie mit der enormen Vielfalt moderner Wirtschaftsgüter konfrontiert werden. Prinzipiell ist Armut ein soziales Phänomen, das als Zustand gravierender sozialer Benachteiligung verstanden wird. Die damit verbundene „Mangelversorgung mit materiellen Gütern und Dienstleistungen“ wird jedoch äußerst unterschiedlich beurteilt. So hat sowohl die Entwicklungspolitik der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, als auch die aktuelle wirtschaftliche Globalisierung das ökonomische Tun traditioneller Subsistenzwirtschaften prinzipiell als „Armut“ deklariert. Damit wird das Produzieren, Verarbeiten und Vermarkten für die unmittelbare Versorgung mit einem Zustand gleichgesetzt, der aus Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit oder Unterdrückung folgt. Ein Maßstab für Armut ist typischerweise das Haushaltseinkommen, obgleich häufig damit die mangelnde Ausstattung mit wirtschaftlichen Ressourcen gemeint ist. Auch dies führt dazu, dass Selbstversorger – auch wenn sie materiell und sozial keinen Mangel leiden – zwangsläufig zu den Armen gerechnet werden. Zur Abgrenzung sollte man hier konkreter von „wirtschaftlicher Armut“ sprechen. Armut und Reichtum sind Gegenpole. Die im Folgenden beschriebenen Definitionen stehen ausnahmslos vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Armut nach westlichem Verständnis.

Zu wirtschaftlicher Armut im engeren Sinne gibt es zwei grundsätzlich verschiedene Festlegungen. Zum einen die absolute Armut, bei der einer Person weniger als 1,90 PPP-US-Dollar pro Tag zur Verfügung stehen, zum anderen die relative Armut, bei der ein Einkommen deutlich unter dem mittleren Einkommen eines Landes oder Staates liegt. Die erste Form ist heute in Industriestaaten seltener, dominiert aber die Situation in Schwellen- und Entwicklungsländern. In diesen kann es im Extremfall vorkommen, dass eine Person zwar absolut, nicht aber relativ arm ist. Die zweite Form betrifft definitionsbedingt in praktisch jedem Staat einen Teil der Bevölkerung. Sowohl absolute als auch relative Armutsgrenzen sind nicht ohne normative Vorgaben zu bestimmen. Weder die Wahl eines bestimmten Prozentsatzes vom Durchschnittseinkommen zur Bestimmung relativer Armut noch die Bestimmung eines Warenkorbes sind wertfrei begründbar. Deshalb wird über sie in politischen Prozessen entschieden.

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