Der Grenzenlos-Pass

Auch mit dem Grenzenlos-Pass versuchen wir ein weiteres Stück dazu bei zu tragen, Menschen die im Moment nicht auf der Sonnenseite stehen das Leben ein bisschen lebenswerter / leichter zu machen.

Wer

Der Grenzenlos-Pass wird ausschließlich an bedürftige Menschen ausgegeben. Bedürftig sind für den Grenzenlos e.V. alle Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, z.B. weil sie eine kleine Rente haben, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen.

Damit die Hilfe auch da ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird, lässt sich der Grenzenlos e.V. die Bedürftigkeit der Kunden durch entsprechende Einkommensnachweise belegen.

Wo und wie

Der Grenzenlos-Pass kann nur in der Sozialberatung in der Kolpingstraße 7 montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr beantragt werden. Am darauffolgenden Werktag kann er dort zwischen 9.00 und 15.00 Uhr abgeholt werden. Der veraltete Grenzenlos-Pass wird dann einbehalten.

Der Grenzenlos-Pass berechtigt zum Einkauf in unserem Kaufhaus, zur kostenlosen Teilnahme an „Kultur ohne Grenzen“ (Freikarten und Museumsbesuche), zu Haare waschen und schneiden bei unserem Kooperationspartner mit einer Zuzahlung von 10,- Euro, zur vergünstigten Nutzung des Kindernestes und zur kostenlosen Teilnahme an unseren Ausflügen für Senioren ab 60 Jahren.

Folgende Unterlagen werden
zur Bearbeitung benötigt:

  1. Letzte 3 Gehaltsabrechnungen oder Arbeitslosengeld II – bzw. Grundsicherungsbescheid oder Rentennachweis
  2. Personalausweis oder Personaldokument ihres Landes (Reisepass usw.)
  3. Grenzenlos-Pass 2022 (falls vorhanden)

Wann

Da der Bedarf an Lebensmitteln größer ist als die täglichen Spenden können nicht alle Bedürftigen jeden Tag versorgt werden.

Bitte suchen Sie sich zwei Tage aus, an denen Sie das Kaufhaus Grenzenlos besuchen möchten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag stehen zur Auswahl.
Donnerstag ist Senioren-Einkaufstag.