Ordnung muss sein!

Wichtig für Grenzenlos-Pass-Inhaber

WAS MÜSSEN SIE MITBRINGEN?
1. Grenzenlos-Pass
2. 1,- Euro (eventuell noch Pfand von jeweils 0,30 Euro oder 0,50 Euro)
3. Einkaufstasche (z.B. Tüte oder Stoffbeutel)

WIE GEHEN SIE BEI UNS EINKAUFEN?
1. Am Ende der Warteschlange anstellen
2. Grenzenlos-Pass am Eingang vorzeigen
3. Korb nehmen
4. Zuerst an der Obst- und Gemüsetheke anstellen
5. Restliche Einkäufe erledigen
6. An der Kasse 1,- Euro zahlen und Grenzenlos-Pass zeigen

WAS KOMMT IN DEN KORB?
– 5 verschiedene Teile:
Davon maximal 1 Teil Wurst oder Fleisch
Für jedes Kind im Haushalt, das unter 18 Jahre alt ist, darf 1 Milchprodukt mehr genommen werden.
Milchprodukte sind: Milch, Pudding, Joghurt. NICHT: Käse, Butter, Quark
– Folgende Lebensmittel sind kostenlos und zählen nicht als Teil:
Obst, Gemüse, 1 Brot, 1 Tüte Brötchen

BITTE BEACHTEN:
1. ALLE Waren NUR in den Einkaufskorb
2. Unsere MitarbeiterInnen an der Kasse dürfen Teile wegnehmen, die zu viel ausgesucht wurden
3. Nur der Grenzenlos-Pass-Besitzer darf ins Kaufhaus
4. Der Grenzenlos-Pass darf nicht an andere Personen weitergegeben werden, ansonsten wird er eingezogen
5. Ohne Grenzenlos-Pass darf nicht eingekauft werden
6. Ein neuer Grenzenlos-Pass kostet 5,- Euro, wenn der alte verloren oder kaputt geht
7. Es kostet 2,- Euro, wenn man seine Einkaufstage wechseln oder den Grenzenlos-Pass auf ein anderes Familienmitglied umschreiben möchte
8. Nicht länger als 20 Minuten einkaufen
9. Unsere MitarbeiterInnen beim Nachfüllen der Regale bitte nicht behindern
10. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte sofort an unsere Kaufhausleitung

HIER NOCH EIN ZUSÄTZLICHER HINWEIS:
Der Grenzenlos e.V. ist ein mildtätiger Verein und keine Behörde.
Wir können grundsätzlich nur so viele Waren ausgegeben, wie wir vorab von unseren Spendern erhalten haben. Daher ist es möglich, dass die Abgabemengen und die Angebots-Vielfalt manchmal unterschiedlich ausfallen. Als Bemessungsgrundlage zählt für uns das vorhandene Warenangebot, welches wir anteilsmäßig gerecht auf die zu versorgende Kundenzahl aufteilen.
Rechtliche Ansprüche auf bestimmte Lebensmittel bestehen daher nicht.